Igelhilfe – aber richtig !
Winterschläfer lieben naturnahe Gärten
Unsere stacheligen Vierbeiner können Sie schützen, indem Sie eine naturnahe Gartengestaltung bevorzugen und damit das ganze Jahr über für einen geeigneten Lebensraum sorgen. Wie viele andere Arten zieht es auch Igel aus der ausgeräumten Landschaft zunehmend in menschliche Siedlungen. Hier finden sie in naturnahen Gärten und Parkanlagen Lebensraum, Nahrung und Unterschlupf. Die Insektenfresser sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie verzehren Laufkäfer, Larven, Insekten, Regenwürmer, Schnecken (das dürfte Ihnen ja gefallen) und Spinnen (auch das gefällt Ihnen vielleicht).
Im Herbst sind Tierfreunde oft verunsichert, ob sie scheinbar hilflose Igel in ihre Wohnung aufnehmen sollten.
Im Winter halten Igel einen Winterschlaf oder eine Winterruhe. Sie suchen bei Bodentemperaturen um 0° C ein Winterquartier auf. Erwachsene Igel wiegen je nach Jahreszeit und Geschlecht im Durchschnitt 1.000 Gramm. Bringen Jungigel Anfang November weniger als 500 Gramm auf die Waage sind sie als hilfsbedürftig einzustufen. U.a. sind Igel hilfsbedürftig, wenn
=> Kranke oder verletzte Tiere bitte sofort zu einem Tierarzt bringen. Sie werden dort kostenlos behandelt.
Und nun kommen Sie ins Spiel: Es gibt also Pflegefälle. Bei unseren Recherchen zu diesem Artikel haben wir herausgefunden, dass es leider im Raum Renningen keine offizielle Igelbetreuung gibt, oder sie uns nicht bekannt ist. Falls doch, melden Sie sich bitte beim NABU Renningen- Malmsheim (Kontaktperson: Udo Schäfer, Tel. 07159/ 34 29 oder Martina Riechert, Tel. 07159/ 16 71 41) falls nicht, folgt nun die Frage bzw. Bitte: Wären Sie bereit, haben Sie ausreichend Zeit und die Möglichkeit und würden Sie sich gerne des Themas annehmen und Renninger bzw. Malmsheimer Igelbetreuer/- in werden? Sie sollten als fachkundige Person Wert auf eine artgerechte Haltung legen und eine Art Igelstation aufbauen. Auch dann melden Sie sich bitte beim NABU. Zu erlernen ist auch diese Materie und wir unterstützen Sie gerne dabei.
Ansonsten gilt für hilfsbedürftige Igel:
Weiterhelfen kann Ihnen auch die Internet- Seite: www.pro-igel.de.
Beratend zur Verfügung steht: Frau Anne Mäckelburg aus Weil der Stadt, Tel.: 07033/ 23 50.
In Abwesenheit von Frau Mäckelburg : Vom NABU: Udo Schäfer, Tel. 07159/ 34 29 oder Martina Riechert, Tel. 07159/ 16 71 41.
Verletztes Tier gefunden – Was nun?
Der Schutz der Natur ist in Deutschland gesetzlich verankert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche hat sich innerhalb von 60 Jahren mehr als verdoppelt.
Das Verkehrsaufkommen hat sich seit 1975 vervierfacht. Somit wandern viele Tierarten in unsere Kulturlandschaft, um Nahrung aufzunehmen, Schlaf- oder Ruheplätze aufzusuchen oder sich fortzupflanzen. Aus den genannten Gründen kommt es leider immer öfter zu Wildunfällen.
Mittlerweile gibt es ein internetbasiertes Tierfund- Kataster (www.tierfund-kataster.de) mit dem zentral, bundesweit und ortsgenau eine Erfassung von Wildunfällen möglich ist und eine Auswertung erfolgen kann, um Unfallschwerpunkte zu beseitigen und Verkehrswege wildtierfreundlicher gestalten zu können.
Eine entsprechende kostenfreie App für Smartphones steht zur Verfügung.
Was können Sie tun wenn Sie ein verletztes oder totes Tier gefunden haben?
Bei Wildtierunfällen gilt:
o Polizei anrufen. Zuständig ist:
o Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdpächter und kommt schnell zum Unfallort, um
1. das Tier von seinem Leid zu erlösen bis der Pächter eintrifft und
2. den Unfall aufzunehmen.
Beim Auffinden eines verletzten Tieres gilt:
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie verletzte Tiere nicht einfach links liegen lassen - oder auch rechts -.
Wespen und Hornissen im Anflug
Ruhe bewahren ist die beste Reaktion!
Zu unseren Wespen:
Von den 8 Wespenarten in Mitteleuropa interessieren sich nur die Deutsche und die Gemeine Wespe für Kaffeetisch oder Grillgut. Dann heißt es Ruhe bewahren und hektische Bewegungen vermeiden. Wespen stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Stiche enthalten oft kein oder wenig Gift, da dies dosiert werden kann. Die Hautflügler haben, wie unsere Vögel auch, immer mehr Probleme geeignete Nistmöglichkeiten zu finden. Schnell nutzen sie dann Ersatzlebensräume, wie Rollladenkästen, Schuppen und Hohlräume im Dach und hinter Fassaden. Hier ist wichtig anzumerken, dass vorhandene Nester nicht wiederbesiedelt werden und mögliche Zufluglöcher über den Winter verschlossen werden können. Die in der Regel unaufdringlichen Wespen werden häufig nicht umgesiedelt und die Feuerwehr ist für derartige Fälle nicht zuständig. Dazu später mehr.
Zu unseren Hornissen:
Der Stich einer Hornisse - Hornissen sind übrigens die größten staatenbildenden Insekten Mitteleuropas – ist nicht gefährlicher als der Stich einer Biene, Wespe oder Hummel. Allergiker sollten allerdings vorsichtig sein. Ein Hornissenvolk existiert ungefähr 6 Monate: von Anfang/ Mitte Mai bis zu den ersten Nachtfrösten im Spätherbst. Wenn Sie keinen Besuch von Hornissen im Haus haben möchten, dann verzichten Sie auf nächtliche Beleuchtung bei geöffnetem Fenster. Allerlei Insekten und Hornissen sind nachtaktiv. Wie bei den Wespen wird ein verlassenes Nest im nächsten Jahr nicht wieder bezogen. Ein Hornissennest sollte erst im nächsten Frühjahr entfernt werden, da andere Insekten z.B. nützliche Florfliegen (Blattlaus-Vernichter) das Nest zum Überwintern nutzen.
Zur Umsiedlung in Notfällen:
Telefonische Beratung:
Landratsamt Böblingen, Naturschutzbehörde, Tel.: 07031/ 663 -2330 oder 663 -2331.
Hier können bereits die meisten Fragen beantwortet werden.
Ehrenamtliche Fachberater für Fragen vor Ort:
Frau Bosch aus Sindelfingen, Tel.: 07031/ 81 23 26
Herr Böhmler aus Weil der Stadt, Tel.: 07033/ 64 67
Jungvogel gefunden – Was tun?
Jungvögel sollten nicht in menschliche Obhut genommen werden!
Nestlinge (hier: Nachwuchs der Vögel – Nesthocker) sind oft ungeduldig und möchten ihren Eltern entgegen hüpfen und verlassen somit das Nest oder purzeln einfach heraus. Von uns Menschen werden sie dann als scheinbar schutzlos aufgefunden, da sie noch nicht fliegen und noch nicht Futter suchen können.
Am besten helfen Sie, wenn Sie einen Nestling gefunden haben, indem Sie den Piepmatz an der aufgefundenen Stelle zurück ins Nest setzen. Wenn das Nest nicht zu finden ist oder sich zu hoch im Baum befindet, bitte setzen Sie ihn auf eine Astgabel oder ähnliches. Die sorgsame Mutter kümmert sich sehr gut um ihren Nachwuchs. Sie müssen dann keine Bedenken haben, dass die Elterntiere ihre Nachkommenschaft, auf Grund des Körpergeruchs von Ihnen, nicht mehr annimmt. Im Reich der Vögel sind es lediglich Geier, die sehr gut riechen können (sie riechen den Aasgeruch verendeter Tiere).
Wir bedanken uns dafür, wenn Sie bereits einen Jungvogel gerettet haben und freuen uns sehr, wenn Sie zurzeit bereit sind dieses zu tun.
Vorsicht beim Entfernen, bzw. Zurückschneiden von Pflanzen – auch hier gelten Gesetze!
Wir möchten Sie, liebe Bewohner/innen darauf aufmerksam machen, dass keine Pflanzen auf öffentlichen Grünflächen der Stadt Renningen, anderen Flächen, die der NABU betreut oder sich in Besitz, bzw. Eigentum von Bürger/innen befinden entfernt werden dürfen!
Damit sollen Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tiere und Pflanzen geschützt werden.
Wenn Sie sich nicht daran halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Erlaubt sind aber das Frühjahr und den Sommer über sogenannte Form- und Pflegeschnitte. Es dürfen also Zuwächse an Pflanzen entfernt und diese wieder in Form gebracht werden. Nehmen Sie aber bitte hierbei trotzdem Rücksicht auf brütende Tiere.
In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist es verboten Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, "auf Stock zu setzen" oder zu beseitigen. Dieses gilt laut § 39 Abs. 1 Nr.5 (2) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz), um Wildtiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten.
"Auf Stock setzen" bedeutet Gehölze werden ca. 20 cm über dem Boden abgesägt und treiben später wieder aus.
Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte aber nie mehr als 1/3 einer Heckenlänge so stark zurückgeschnitten werden, da ihre Bewohner sonst heimatlos werden.
Wenn Sie wissen möchten, welche Ausnahmen es gibt: Lesen Sie genannten §en durch.
Zu dem Thema gab die Stadt Renningen noch Informationen, die wir Ihnen auch gerne zukommen lassen möchten:
Bäume in gärtnerisch genutzten Grundflächen (u.a. Friedhöfe, Grünanlagen…) sind von den Fäll- und Schnittverboten ausgenommen.
Auch zwischen dem 1. März und 30. September dürfen die dort stehenden Gehölze ohne besondere Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Natürlich achten wir hierbei stets darauf, dass natürliche Lebensstätten wildlebender Tiere nicht zu stark beschnitten werden.
Daher arbeiten wir auch eng mit der unteren Naturschutzbehörde zusammen.
Eine kleine Bemerkung seitens der NABU-Gruppe:
Wir sind hoch erfreut, dass die Stadt Renningen künftig mehr Flächen als Bienen- und Insektenwiese zur Verfügung stellen möchte.